Ratgeber

Nebenkostenabrechnung Fristen – was Vermieter unbedingt wissen müssen

Die 12-Monats-Frist ist die häufigste Fehlerquelle bei der Nebenkostenabrechnung. Wer sie versäumt, verliert Nachzahlungsansprüche. Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige zu § 556 BGB.

Die 12-Monats-Frist nach § 556 BGB

Das Herzstück der Abrechnungspflicht: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums mitteilen.

Beispiel:

  • Abrechnungszeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2024
  • Spätester Zugang beim Mieter: 31.12.2025
  • Bei Überschreitung: Kein Anspruch auf Nachzahlung

Was passiert bei Fristversäumnis?

Versäumt der Vermieter die Frist und hat er dies zu vertreten (z.B. durch Vergessen), so verliert er den Nachzahlungsanspruch. Der Mieter muss trotzdem weiter Vorauszahlungen leisten – kann aber zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.

Wichtig: Die Fristversäumnis muss der Vermieter "vertreten" haben. Wenn z.B. der Wasserversorger Daten zu spät geliefert hat, kann die Frist ausnahmsweise überschritten werden – mit Nachweis.

Weitere wichtige Fristen im Überblick

12 Monate nach AbrechnungsendeZugang Abrechnung beim Mieter (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB)
12 Monate nach ZugangWiderspruchsfrist des Mieters gegen die Abrechnung
1 Monat nach ZugangFälligkeit einer Nachzahlung durch den Mieter
Jährlich zum JahresendeMöglichkeit zur Anpassung der Vorauszahlungen

So vermeiden Sie Fristverstöße

Der einfachste Weg: Legen Sie in Vermieter Plus den Abrechnungszeitraum für jede Einheit fest. Das System erinnert Sie rechtzeitig vor Ablauf der 12-Monats-Frist – so haben Sie genug Zeit, alle Belege zu sammeln und die Abrechnung zu erstellen.

Häufige Fragen zu Nebenkostenabrechnung Fristen

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