Umlagefähige Nebenkosten: Was darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?
Nicht alle Kosten, die einem Vermieter entstehen, dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Betriebskosten umlagefähig sind. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Was sind umlagefähige Nebenkosten?
Umlagefähige Nebenkosten sind laufende Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und seiner Einrichtungen entstehen. Einmalige Kosten wie Reparaturen oder Instandhaltung sind nicht umlagefähig. Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV).
Umlagefähig (Auswahl)
Nicht umlagefähig
Wie werden Nebenkosten auf Mieter verteilt?
Die häufigsten Verteilerschlüssel sind Wohnfläche (in m²), Personenzahl oder Verbrauchseinheiten. Für Heiz- und Warmwasserkosten schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass mindestens 50–70 % nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.
Nach Wohnfläche
Gesamtkosten werden proportional zur Wohnfläche jeder Einheit verteilt. Häufigster Schlüssel für Grundsteuer, Versicherungen, Hausreinigung.
Nach Verbrauch
Pflicht für Heiz- und Warmwasserkosten (50–70 % nach Heizkostenverordnung). Erfordert Zähler oder Heizkostenverteiler.
Nach Personenzahl
Kann für Müllbeseitigung oder Wasserversorgung vereinbart werden, wenn kein Wasserzähler vorhanden.
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Vermieter Plus hilft Ihnen, Betriebskosten je Einheit zu erfassen und im Überblick zu behalten. Für eine vollständige Abrechnung empfehlen wir zusätzlich einen Steuerberater.
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