Ratgeber für Vermieter

Umlagefähige Nebenkosten: Was darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Nicht alle Kosten, die einem Vermieter entstehen, dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Betriebskosten umlagefähig sind. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Umlagefähige Nebenkosten sind laufende Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und seiner Einrichtungen entstehen. Einmalige Kosten wie Reparaturen oder Instandhaltung sind nicht umlagefähig. Grundlage ist die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV).

Umlagefähig (Auswahl)

Grundsteuer
Wasserversorgung und Entwässerung
Heizkosten (anteilig nach Verbrauch)
Warmwasserkosten
Aufzug (Betrieb, Reinigung, TÜV)
Straßenreinigung und Müllbeseitigung
Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
Gartenpflege
Allgemeinstrom (Treppenhaus, Keller, Außenanlage)
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes
Hauswart (nur laufende Tätigkeiten, keine Reparaturen)
Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss (sofern vereinbart)
Wäschepflege (wenn Gemeinschaftswaschraum vorhanden)

Nicht umlagefähig

Reparaturen und Instandhaltungskosten
Verwaltungskosten (auch Hausverwaltung)
Leerstandskosten
Rücklagen
Kontoführungsgebühren
Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
Zinsen für Kredite auf die Immobilie

Wie werden Nebenkosten auf Mieter verteilt?

Die häufigsten Verteilerschlüssel sind Wohnfläche (in m²), Personenzahl oder Verbrauchseinheiten. Für Heiz- und Warmwasserkosten schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass mindestens 50–70 % nach Verbrauch abgerechnet werden müssen.

Nach Wohnfläche

Gesamtkosten werden proportional zur Wohnfläche jeder Einheit verteilt. Häufigster Schlüssel für Grundsteuer, Versicherungen, Hausreinigung.

Nach Verbrauch

Pflicht für Heiz- und Warmwasserkosten (50–70 % nach Heizkostenverordnung). Erfordert Zähler oder Heizkostenverteiler.

Nach Personenzahl

Kann für Müllbeseitigung oder Wasserversorgung vereinbart werden, wenn kein Wasserzähler vorhanden.

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